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Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biotest AG
zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex gemäß § 161 AktG

 

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 12. März 2007, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex vom 12. Juni 2006 bezog, hat die Biotest AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der damals geltenden Fassung entsprochen.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären ferner, dass allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 mit einer Ausnahme entsprochen wird:

Der neuen Empfehlung in Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex, einen Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats zu bilden, folgt die Biotest AG nicht. Zum Einen steht die nächste Wahl des Aufsichtsrats erst in vier Jahren an, zum Anderen gehören dem Aufsichtsrat der Biotest AG nur vier Aktionärsvertreter an. Die Biotest AG hält die Bildung eines gesonderten Ausschusses aus dem kleinen Kreis der Aktionärsvertreter derzeit nicht für erforderlich. Die durch die Empfehlung angestrebte Verbesserung der Transparenz des Auswahlverfahrens kann darüber hinaus auch im Aufsichtsratsplenum erreicht werden.


Dreieich, den 19. März 2008


Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat

 
Prof. Dr. Gregor Schulz Dr. Michael Ramroth Dr. Thorlef Spickschen
Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biotest AG
zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex gemäß § 161 AktG

 

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 5. März 2009, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex vom 6. Juni 2008 bezog, hat die Biotest AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der damals geltenden Fassung mit einer Ausnahme entsprochen:

  • Der Empfehlung in Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex, einen Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats zu bilden, folgt die Biotest AG nicht. Neuwahlen zum Aufsichtsrat stehen erst in zwei Jahren an. Dem Aufsichtsrat der Biotest AG gehören nur vier Aktionärsvertreter an. Die Biotest AG hält die Bildung eines Ausschusses aus dem kleinen Kreis der Aktionärsvertreter weiterhin nicht für erforderlich. Die durch die Empfehlung angestrebte Verbesserung der Transparenz im Auswahlverfahren ist bei der Biotest AG auch im Aufsichtsratsplenum gewährleistet.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären außerdem, dass allen anderen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wird, mit einer Ausnahme.

Der Empfehlung in Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgt die Biotest AG nicht:

In der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Vorstands hat die Gesellschaft keinen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vereinbart. Die Biotest AG ist der Ansicht, dass ein Selbstbehalt in dieser Höhe im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Vorstandsmitglieder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung bisher nicht erforderlich war. Die Biotest AG beabsichtigt, bis zum 30. Juni 2010 in Umsetzung von § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Vorstands um einen entsprechenden Selbstbehalt zu ergänzen.

Mit Verweis auf die obigen Ausführungen hat die Biotest AG keinen entsprechenden Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats vereinbart.


Dreieich, den 09. März 2010


Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat

 
Prof. Dr. Gregor Schulz Dr. Michael Ramroth Dr. Thorlef Spickschen