Entsprechenserklärung
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biotest AG
zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 19. März 2008, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex vom 14. Juni 2007 bezog, hat die Biotest AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der damals geltenden Fassung mit einer Ausnahme entsprochen.
Der Empfehlung in Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex, einen Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats zu bilden, folgt die Biotest AG nicht. Neuwahlen zum Aufsichtsrat stehen erst in drei Jahren an. Dem Aufsichtsrat der Biotest AG gehören nur vier Aktionärsvertreter an. Die Biotest AG hält die Bildung eines Ausschusses aus dem kleinen Kreis der Aktionärsvertreter weiterhin nicht für erforderlich. Die durch die Empfehlung angestrebte Verbesserung der Transparenz im Auswahlverfahren ist bei der Biotest AG auch im Aufsichtsratsplenum gewährleistet.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären ferner, dass allen anderen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 entsprochen wird.
Dreieich, den 05. März 2009
| Für den Vorstand |
Für den Aufsichtsrat | |
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| Prof. Dr. Gregor Schulz | Dr. Michael Ramroth | Dr. Thorlef Spickschen |


