Entsprechenserklärung
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biotest AG
zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 5. März 2009, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex vom 6. Juni 2008 bezog, hat die Biotest AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der damals geltenden Fassung mit einer Ausnahme entsprochen:
- Der Empfehlung in Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex, einen Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats zu bilden, folgt die Biotest AG nicht. Neuwahlen zum Aufsichtsrat stehen erst in zwei Jahren an. Dem Aufsichtsrat der Biotest AG gehören nur vier Aktionärsvertreter an. Die Biotest AG hält die Bildung eines Ausschusses aus dem kleinen Kreis der Aktionärsvertreter weiterhin nicht für erforderlich. Die durch die Empfehlung angestrebte Verbesserung der Transparenz im Auswahlverfahren ist bei der Biotest AG auch im Aufsichtsratsplenum gewährleistet.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären außerdem, dass allen anderen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wird, mit einer Ausnahme.
Der Empfehlung in Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgt die Biotest AG nicht:
In der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Vorstands hat die Gesellschaft keinen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vereinbart. Die Biotest AG ist der Ansicht, dass ein Selbstbehalt in dieser Höhe im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Vorstandsmitglieder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung bisher nicht erforderlich war. Die Biotest AG beabsichtigt, bis zum 30. Juni 2010 in Umsetzung von § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Vorstands um einen entsprechenden Selbstbehalt zu ergänzen.
Mit Verweis auf die obigen Ausführungen hat die Biotest AG keinen entsprechenden Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats vereinbart.
Dreieich, den 09. März 2010
| Für den Vorstand |
Für den Aufsichtsrat | |
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| Prof. Dr. Gregor Schulz | Dr. Michael Ramroth | Dr. Thorlef Spickschen |


