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Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biotest AG
zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex gemäß § 161 AktG

 

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 5. März 2009, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex vom 6. Juni 2008 bezog, hat die Biotest AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der damals geltenden Fassung mit einer Ausnahme entsprochen:

  • Der Empfehlung in Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex, einen Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats zu bilden, folgt die Biotest AG nicht. Neuwahlen zum Aufsichtsrat stehen erst in zwei Jahren an. Dem Aufsichtsrat der Biotest AG gehören nur vier Aktionärsvertreter an. Die Biotest AG hält die Bildung eines Ausschusses aus dem kleinen Kreis der Aktionärsvertreter weiterhin nicht für erforderlich. Die durch die Empfehlung angestrebte Verbesserung der Transparenz im Auswahlverfahren ist bei der Biotest AG auch im Aufsichtsratsplenum gewährleistet.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären außerdem, dass allen anderen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wird, mit einer Ausnahme.

Der Empfehlung in Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgt die Biotest AG nicht:

In der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Vorstands hat die Gesellschaft keinen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vereinbart. Die Biotest AG ist der Ansicht, dass ein Selbstbehalt in dieser Höhe im Hinblick auf die Verantwortung und Motivation der Vorstandsmitglieder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung bisher nicht erforderlich war. Die Biotest AG beabsichtigt, bis zum 30. Juni 2010 in Umsetzung von § 93 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz die D&O-Versicherung für die Mitglieder des Vorstands um einen entsprechenden Selbstbehalt zu ergänzen.

Mit Verweis auf die obigen Ausführungen hat die Biotest AG keinen entsprechenden Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats vereinbart.


Dreieich, den 09. März 2010


Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat

 
Prof. Dr. Gregor Schulz Dr. Michael Ramroth Dr. Thorlef Spickschen
Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Biotest AG
zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex gemäß § 161 AktG

 

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 17. März 2011, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex vom 26. Mai 2010 bezog, hat die Biotest AG allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der damals geltenden Fassung mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

  • Der Empfehlung in Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex, einen Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats zu bilden, folgt die Biotest AG nicht. Dem Aufsichtsrat der Biotest AG gehören nur vier Aktionärsvertreter an. Die Biotest AG hält die Bildung eines Ausschusses aus dem kleinen Kreis der Aktionärsvertreter nicht für erforderlich. Die durch die Empfehlung angestrebte Verbesserung der Transparenz im Auswahlverfahren ist bei der Biotest AG auch im Aufsichtsratsplenum gewährleistet.
  • • Der Empfehlung in Ziffer 3.8 Absatz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex, einen Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Höhe, wie er in § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG für die Mitglieder des Vorstands vorgeschrieben ist, zu vereinbaren, folgt die Biotest AG derzeit nicht. Die Biotest AG hat für ihre Aufsichtsratsmitglieder einen nach ihrer Ansicht angemessenen Selbstbehalt vereinbart. Dieser erreicht allerdings nicht die gesetzlich geforderte Höhe eines Selbstbehalts für Vorstandsmitglieder. Eine Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts steht nach Ansicht der Biotest AG außer Verhältnis zur derzeitigen Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären außerdem, dass allen anderen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wird, mit folgenden Ausnahmen:

  • Seit der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 26. Mai 2010 gelten gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex Empfehlungen, wonach der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen soll, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat der Biotest AG hat bereits in der Vergangenheit ein konkretes Ziel hinsichtlich des maximalen Alters seiner Mitglieder vorgegeben. Zudem besteht der Aufsichtsrat bereits zu einem Drittel aus weiblichen Mitgliedern. Die interne Analyse hat ergeben, dass im Fall der Biotest AG wegen der bisherigen und auch künftig zu erwartenden überdurchschnittlichen Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat keine ausdrückliche Zielformulierung erforderlich ist. Insofern wird eine Abweichung von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt. So kann auch keine entsprechende Berichterstattung im Corporate Governance Bericht erfolgen. Von Ziffer 5.4.1 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird deshalb ebenfalls eine Abweichung erklärt.

Dreieich, den 20. März 2012


Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat

 
Prof. Dr. Gregor Schulz Dr. Michael Ramroth Dr. Thorlef Spickschen